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Detailaufnahme von Leitungen und Messgeräten

Service für Unternehmen

Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Angebot an verschie­denen Services und Dienst­leistungen für Ihr Unter­nehmen an. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen dazu.

Gewerbliche Bauvorhaben

Für Bauvorhaben auf gewerblich genutzten Grund­stücken benötigen Sie eine Ent­wässerungs­bau­genehmigung von uns. Dazu gehören auch Grund­stücke, die von öffent­lichen Institutionen, Vereinen, Stiftungen oder Ähnlichen genutzt werden.

Ent­wässerungs­bau­antrag

Sie planen ein Bau­vor­haben auf einem gewerb­lichen Grund­stück und es werden Ent­wässerungs­anlagen (Grund­leitungen, Schächte, Ab­wasser­behandlungs­anlagen) neu errichtet, geändert oder auch beseitigt? Dann reichen Sie bitte einen Ent­wässerungs­bau­antrag bei uns ein.

Für das stadt­bremische Über­see­hafen­gebiet in Bremerhaven (HBH) nutzen Sie bitte das gleiche Antrags­formular.

Entwässerungsbauantrag

Kanal­an­schluss

Sie müssen aufgrund eines Neu­baus an das öffent­liche Kanal­netz angeschlossen werden oder benötigen Informationen, ob bereits ein Kanal­anschluss vor­handen ist? Gern unter­stützen wir Sie auch in diesen Fragen.

Im ersten Schritt beauftragen Sie einen Kanal­tiefen­schein bei uns. Sie können auch Aus­züge aus dem Kanal­bestands­werk anfordern. In jedem Fall stehen wir Ihnen bei der Anschluss­planung gern beratend zur Seite.

Kanaltiefenschein

Nieder­schlags­wasser

Nieder­schlags­wasser ist bei geeigneter Qualität möglichst dem natürlichen Wasser­kreislauf zuzu­führen (zum Beispiel Versickerung, Einleitung in ein Gewässer, Dach­begrünung). Dazu gehört bei einer Trenn­kanalisation auch die Ab­leitung über den öffentlichen Nieder­schlags­wasser­kanal. Weitere Hin­weise für die Beseitigung von Nieder­schlags­wasser erhalten Sie im Merk­blatt der Freien Hansestadt Bremen.

Dezentrale Regenwasserbewirtschaftung in Bremen

Grund­wasser

Wenn Sie aufgrund von Grund­wasser­absenkungen oder Boden­sanierungen Grund­wasser in das öffent­liche Kanal­netz einleiten müssen, benötigen Sie hierfür von uns eine schriftliche Erlaubnis. Für die Einleitung erheben wir ein mengen­abhängiges Entgelt.

Zusätzlich müssen Sie die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft über die Grund­wasser­entnahme informieren.

Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Kanalisation

Abwassereinleitung

Für den Gewässer­schutz ist die Betreuung von industriellen und gewerb­lichen Ab­wasser­einleitungen wichtig.

Wenn Sie Abwasser in die Kanali­sation einleiten möchten, brauchen Sie hierfür eine schrift­liche Erlaubnis von uns. Hier sind alle für die Ein­leitung relevanten recht­lichen Belange (auch die Ab­wasser­verordnung) berück­sichtigt. Das gilt auch für Schmutz­wasser aus der Fassaden­reinigung sowie für temporäre Einleitungen, zum Beispiel bei Veranstaltungen wie Straßen­festen, Märkten oder Baustellen.

Gern beraten wir Sie auch generell zu allen technischen Fragen rund um die Behandlung Ihrer Abwässer und die Ab­wasser­inhalts­stoffe sowie zu allen rechtlichen Belangen, unter anderem der Ab­wasser­verordnung. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

Einleitung von Lenzwasser/Baugrubenwasser in die öffentliche Kanalisation Einleitung von Schmutzwasser aus der Fassadenreinigung in die öffentliche Kanalisation Einleitung von Schmutzwasser bei Veranstaltungen und Baustellen in die öffentliche Kanalisation

Beratungs- und Serviceangebot

Wir kümmern uns um Ihr industrielles Abwasser aus Gewerbe oder Produktion.

Wenn Sie einen Neubau oder eine Änderung für Ihr gewerb­liches Grund­stück planen, stehen wir Ihnen gern mit einer kosten­freien Beratung und Vor­gesprächen in Bezug auf alle Kompo­nenten der Grund­stücks­ent­wässerung zur Verfügung. Nehmen Sie gern Kontakt über das Callcenter oder per E-Mail mit uns auf.

Rückstauschutz

Rück­stau­schutz dient dazu, die Räum­lichkeiten in Ihrem Gebäude und Ihre Außen­anlagen, die unterhalb der Straßen­ober­kante liegen, zu schützen. Kommt es zu einem Stark- oder Extrem­regen­ereignis, kann es sein, dass Kanal­wasser aus Ihren Sanitär­anlagen, den Boden­abläufen oder anderen Ent­wässerungs­gegen­ständen austritt. Denn bei solchen Regen­ereignissen kann das Wasser nicht immer schnell genug über das Kanal­netz abgeleitet werden. Die Sicherung vor Rück­stau ist die beste Maß­nahme, um Schäden bei solchen Regen­ereignissen zu vermeiden.

Lassen Sie sich kosten­frei und neutral von uns beraten.

Kanaldienstleistungen

Als Betreiber des öffentl­ichen Bremer Kanal­netzes stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise gern als Dienst­leister für alle Angelegen­heiten rund um das Thema Kanal zur Verfügung.

Hierzu bieten wir Ihnen ein umfang­reiches Paket an verschiedenen Dienst­leistungen an:

  • Kanal­bestands­erfassung mithilfe unseres Kanal­informations­systems (KIS)

  • Unter­suchung der Grund­leitungen und Kanäle auf dem Privat- und Gewerbe­grundstück mit­hilfe moderner Kamera­technik sowie Dicht­heits­prüfungen

  • Reinigung Ihres Kanals in fest­gelegten zeit­lichen Zyklen oder bedarfs­orientiert

  • Ingenieur­leistungen für kommunale Infra­struktur von der Bedarfs­ermittlung bis hin zum optimierten Sanierungs­plan und die Begleitung der Kunden bei Bau­maß­nahmen am Kanal. Hier stehen wir Ihnen gern mit unserer lang­jährigen Erfahrung aus kommunalem Tiefbau und gewerblichen Bau­erschließungen zur Verfügung.

Entsorgungs­service

Wir bieten Ihnen verschiedene Ent­sorgungs­services an. Dazu gehört die Entleerung von Klein­klär­anlagen sowie von Leicht­flüssig­keits- und Benzin­abscheidern. Dank unseres umfang­reichen modernen Fuhr­parks können wir die Ent­leerung auf Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen und planen.

Sammel­gruben

In einigen Außen­gebieten Bremens kann das Abwasser noch nicht über einen Kanal entsorgt werden. Hier läuft das Abwasser in sogenannte Sammel­gruben und wird von uns abgeholt. Die Entsorgung erfolgt nach Absprache oder automatisch nach festgelegten Zyklen. Die Gebühr dafür finden Sie in Ihrem Abwasser­bescheid.

Klein­klär­anlagen

Einige wenige Grund­stücke Bremens sind mit einer dezentralen Ab­wasser­behandlungs­anlage ausgestattet, der sogenannten Klein­klär­anlage. Dies betrifft Gebiete, in denen kein Kanal­anschluss möglich ist. Die Abfuhr des Fäkal­schlammes in Bremen über­nehmen wir. Dieser Service ist kosten­pflichtig.

Abscheider­anlagen

Schlamm­fänge, Leicht­flüssig­keits- (z. B. Benzin- oder Öl­abscheider) und Koaleszenz­abscheider­anlagen werden von uns nach Bedarf oder turnus­mäßig geleert und gereinigt. Bitte beachten Sie: Das Ent­wässerungs­orts­gesetz regelt die Ent­leerungs­häufigkeit. Der zweiten vor­geschriebenen Leerung geht eine Kontrolle Ihrer Anlage durch uns voraus. Dabei messen wir die Schicht­dicke an den einzelnen Anlagen­elementen und bewerten den allgemeinen Zustand.

Werden bei der Messung im Rahmen der Kontrolle die vorgegebenen Füll­stands­grenzen erreicht, ist eine Leerung erforderlich. Die Kontrolle ist für diesen Fall kostenlos. Werden die maximalen Füll­stände nicht erreicht, kann die zweite Leerung entfallen. Unter bestimmten Voraus­setzungen kann die Ent­leerungs­häufigkeit auf fünf Jahre reduziert werden. Stellen Sie bitte bei uns einen ent­sprechenden Antrag. Wenn Sie Ihre Anlage nicht mehr nutzen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Als Betreiber*in von Tank­stellen informieren Sie sich bitte noch einmal gesondert zu Betrieb und Wartung von Leicht­flüssig­keits­abscheider­anlagen bei Verwendung des Kraft­stoffes E10. Alle Informationen stellen wir Ihnen zur Verfügung.

Infos & Kontakt

Termine können Sie über unseren Entsorgungs­service oder direkt über das Serviceportal vereinbaren.

Bedarfsgerechte Entleerung von Leichtflüssigkeitsabscheidern Zertifikatsnachweise
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