Bedarfsgerechte Entleerung von Leichtflüssigkeitsabscheidern
Wir führen für Sie die Entleerung von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen – auch Benzin- oder Ölabscheider genannt – durch. Schlammfänge, Leichtflüssigkeits- und Koaleszenzabscheideranlagen werden turnusmäßig einmal pro Jahr von uns geleert. Der zweiten nach dem Entwässerungsortsgesetz gesetzlich vorgeschriebenen Leerung geht eine Kontrolle durch einen sachkundigen Prüfer der hanseWasser voraus.
Wird bei der Messung der Leichtflüssigkeitsschichtdicke ein Füllstand von 40 % des Speichervolumens ermittelt bzw. ein Schlammfangfüllgrad von 25 % festgestellt, ist eine Entleerung des Abscheiders bzw. des Schlammfanges erforderlich. Die Kontrolle ist für diesen Fall kostenlos. Wichtig für Sie: Die zweite Leerung entfällt, wenn die Füllstandsgrenzen nicht erreicht werden.
Die Entleerungshäufigkeit kann auch auf fünf Jahre reduziert werden. Für den Fall, dass Sie auf eine weitere Nutzung Ihrer Anlage(n) verzichten können oder diese ohnehin nicht mehr genutzt werden, bitten wir um eine schriftliche Bestätigung der Stilllegung.
Für Betreiber von Tankstellen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Informationsschrift mit Hinweisen zu Betrieb und Wartung von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen bei Verwendung des Kraftstoffes E10 herausgegeben.