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Bedarfs­gerechte Ent­leerung von Leicht­flüssig­keits­abscheidern

Wir führen für Sie die Entleerung von Leicht­flüs­sig­keits­abscheider­anlagen – auch Benzin- oder Öl­ab­schei­der genannt – durch. Schlamm­fän­ge, Leicht­flüs­sig­keits- und Koaleszenz­abscheider­anlagen werden turnusmäßig einmal pro Jahr von uns geleert. Der zweiten nach dem Ent­wäs­se­rungs­ortsgesetz gesetzlich vor­ge­schrie­be­nen Leerung geht eine Kontrolle durch einen sach­kun­di­gen Prüfer der hanseWasser voraus.

Wird bei der Messung der Leicht­flüs­sig­keits­schicht­di­cke ein Füllstand von 40 % des Spei­cher­vo­lu­mens ermittelt bzw. ein Schlamm­fang­füll­grad von 25 % fest­ge­stellt, ist eine Entleerung des Abscheiders bzw. des Schlamm­fan­ges er­for­der­lich. Die Kontrolle ist für diesen Fall kostenlos. Wichtig für Sie: Die zweite Leerung entfällt, wenn die Füll­stands­gren­zen nicht erreicht werden.

Die Ent­lee­rungs­häu­fig­keit kann auch auf fünf Jahre reduziert werden. Für den Fall, dass Sie auf eine weitere Nutzung Ihrer Anlage(n) verzichten können oder diese ohnehin nicht mehr genutzt werden, bitten wir um eine schrift­li­che Bestätigung der Stilllegung.

Für Betreiber von Tankstellen hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Umwelt, Naturschutz und Re­ak­tor­si­cher­heit eine In­for­ma­ti­ons­schrift mit Hinweisen zu Betrieb und Wartung von Leicht­flüs­sig­keits­abscheider­anlagen bei Verwendung des Kraft­stof­fes E10 her­aus­ge­ge­ben.

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