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Compliance

Compliance
bei hanseWasser

Klare Leitlinien für höchste Integrität

Die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, allerdings auch von freiwilligen Regeln und Kodexen in einem Unter­nehmen ist Ausdruck seiner Vertrauens­würdigkeit. Für hanseWasser als Dienstleister sind Vertrauens­würdigkeit und Solidität die tragenden Säulen des geschäftlichen Erfolgs. Das Hinweis­geber­schutz­gesetz ist daher ein zentrales Thema. Dies schließt nicht nur Mitarbeiter*innen, sondern auch beauftragte Dritte, Dienstl­eister, Berater oder Agenturen ein.

Mitarbeiter*innen der hanseWasser und auch Dritte können sich an die Hinweis­geber­melde­stelle wenden, wenn sie Hinweise zu unternehmens­bezogenen Miss­ständen und internem Fehl­verhalten geben möchten. Die Hinweise können sich aber auch auf rechts­widriges Verhalten von Kolleg*innen, Vorgesetzten, Dritt­firmen (Auftragnehmer/-geber), Behörden und sonstigen Stellen beziehen.

Sie können sich jederzeit vertrauens­voll an die Hinweis­geber­melde­stelle wenden:

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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