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Compliance

Compliance
bei hanseWasser

Klare Leitlinien für höchste Integrität

Die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, allerdings auch von frei­wil­li­gen Regeln und Kodexen in einem Unter­nehmen ist Ausdruck seiner Vertrauens­würdigkeit. Für hanseWasser als Dienst­leis­ter sind Vertrauens­würdigkeit und Solidität die tragenden Säulen des ge­schäft­li­chen Erfolgs. Das Hinweis­geber­schutz­gesetz ist daher ein zentrales Thema. Dies schließt nicht nur Mitarbeiter*innen, sondern auch beauftragte Dritte, Dienstl­eister, Berater oder Agenturen ein.

Mitarbeiter*innen der hanseWasser und auch Dritte können sich an die Hinweis­geber­melde­stelle wenden, wenn sie Hinweise zu un­ter­neh­mens­bezogenen Miss­ständen und internem Fehl­verhalten geben möchten. Die Hinweise können sich aber auch auf rechts­widriges Verhalten von Kolleg*innen, Vor­ge­setz­ten, Dritt­firmen (Auf­trag­neh­mer/-geber), Behörden und sonstigen Stellen beziehen.

Sie können sich jederzeit vertrauens­voll an die Hinweis­geber­melde­stelle wenden:

Hinweise zur Ver­ar­bei­tung Ihrer Daten finden Sie in unserer Da­ten­schutz­er­klä­rung.

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