Klare Leitlinien für höchste Integrität
Die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, allerdings auch von freiwilligen Regeln und Kodexen in einem Unternehmen ist Ausdruck seiner Vertrauenswürdigkeit. Für hanseWasser als Dienstleister sind Vertrauenswürdigkeit und Solidität die tragenden Säulen des geschäftlichen Erfolgs. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist daher ein zentrales Thema. Dies schließt nicht nur Mitarbeiter*innen, sondern auch beauftragte Dritte, Dienstleister, Berater oder Agenturen ein.
Mitarbeiter*innen der hanseWasser und auch Dritte können sich an die Hinweisgebermeldestelle wenden, wenn sie Hinweise zu unternehmensbezogenen Missständen und internem Fehlverhalten geben möchten. Die Hinweise können sich aber auch auf rechtswidriges Verhalten von Kolleg*innen, Vorgesetzten, Drittfirmen (Auftragnehmer/-geber), Behörden und sonstigen Stellen beziehen.