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FAQ: Fragen und Antworten rund ums Abwasser.
Und: Wie entsorge ich richtig?

Schmutzwasser, Regenwasser, Misch- und Trennsystem – was ist was und wie funktioniert’s?

Was ist Schmutzwasser?

Schmutzwasser ist das Abwasser aus Gewerbebetrieben und Haushalten. Hierzu gehören Abwässer aus Küchen, Badezimmern, Toiletten und ähnlichen Einrichtungen. Das gesammelte Schmutzwasser wird über den Hausanschluss in den öffentlichen Schmutzwasser-Kanal oder Mischwasser-Kanal geleitet. Von dort gelangt es über das umfangreiche Kanalsystem und zahlreicher Pumpwerke in die Kläranlage.

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Was ist Regenwasser?

Wenn Regenwasser nicht im Boden versickert, sondern auf versiegelte Flächen wie Dächer, Straßen und Plätze fällt, wird es ebenfalls häufig dem Kanalsystem über Regeneinläufe (Gullys) oder Hausanschlüsse zugeführt. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. In Gebieten mit Trennsystem wird das nahezu unbelastete Regenwasser in den Regenwasserkanal – getrennt vom Schmutzwasser-Kanal – gesammelt und in einem ortsnahen Oberflächen­gewässer zugeführt. Ökologisch sinnvoll ist es allerdings, wenn Regenwasser vor Ort versickert, verdunstet oder als Brauchwasser über Regen­wasser­nutzungs­anlagen wiederverwendet wird. In manchen Gebieten liegt das Mischwassersystem vor, wo keine Unterscheidung von Schmutzwasser und Regenwasser erfolgt und somit die gesamte Wassermenge zur Kläranlage geleitet wird.

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Was ist der Unterschied zwischen einem Mischwasser- und einem Trennsystem?

Unter einem Mischwassersystem versteht man das Zusammenführen von Schmutz- und Regenwasser in einem Kanal. Etwa 50 Prozent des Bremer Kanalnetzes sind als Mischsystem ausgelegt. Alle Bebauungsgebiete, die seit den 1950er-Jahren entstanden sind, werden hingegen im Trennsystem erschlossen. Hier werden Schmutz- und Regenwasser in zwei parallel geschalteten Kanälen getrennt abgeleitet.

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Was passiert bei einer Fehleinleitung?

Kommt es zu einer Fehleinleitung, also Schmutzwasser fließt durch einen Fehlanschluss in einen Niederschlagswasserkanal – oder andersrum: Regenwasser fließt in einen Schmutzwasserkanal – muss der Verursacher auf seine Kosten die Fehleinleitung abstellen und die nötigen Maßnahmen zur Unfallbekämpfung der Wasserbehörde tragen. Fehleinleitungen können beispielsweise durch die Verwendung der Kanalnebelung festgestellt werden. Mit dem Nebelverfahren wird künstlicher Nebel in den Kanal geleitet und kontrolliert, an welchen Stellen er wieder aufsteigt.

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Worauf müssen Bewohner*innen in einem Gebiet mit Trennsystem achten?

Wenn Sie in einem Gebiet mit Trennsystem wohnen, ist es besonders wichtig, dass keine wassergefährdenden Stoffe wie Putz- und Waschwasser in den Regenwasserkanal gelangen. Bitte informieren sie sich vorab, welche Gullys auf ihrem Grundstück an welchen Kanal angeschlossen sind. So können über den Gully keine Fremdstoffe ohne vorherige Reinigung in natürliche Gewässer gelangen und dort das ökologische Gleichgewicht stören.

In unserer Abwasserwelt erhalten Sie weitere Informationen zum Bremer Kanalnetz.

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Befindet sich Mikroplastik auch im Abwasser?

Im Gegensatz zu weggeworfenen Plastikverpackungen oder Einwegbechern (sog. Makroplastik) ist Mikroplastik meist nicht sichtbar. Als Mikroplastik werden kleine Kunststoffteilchen mit einem Durchmesser unter 5 mm bezeichnet. Sie stammen hauptsächlich aus dem Straßenverkehr (insbesondere Reifenabrieb), von Gebäuden und Infrastrukturen (Abrieb von Bauprodukten), aber auch aus dem Zerfall von achtlos weggeworfenen Plastikverpackungen oder von Kleidung aus Kunststofffasern. Demnach lassen sich auch Spuren von Mikroplastik im Abwasser nachweisen.

Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass das Abwasser, das in konventionellen Kläranlagen gereinigt wurde, nur jedoch noch sehr geringe Restgehalte an Kunststoffen enthält. Die Teilchen werden bis zu 99 Prozent entfernt. Aktuell richtet sich der Fokus der Untersuchungen auf die Regenwasserkanäle im Trennsystem. Von dort fließt das Wasser direkt und überwiegend unbehandelt in natürliche Gewässer. Hier werden verschiedene Ansätze und neue Behandlungsverfahren zur Verminderung des Eintrags von Mikroplastik in die Gewässer verfolgt und bewertet.

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Können Coronaviren im Abwasser nachgewiesen werden?

hanseWasser beteiligt sich mit der systematischen Untersuchung des Abwassers auf das SARS-CoV-2 Virus an einem neuaufgelegten, bundesweiten Forschungsprojekt. Bis zum Frühjahr 2023 werden im Zulauf der Kläranlage regelmäßig Proben genommen und auf die Konzentration des Coronavirus untersucht. Hierfür werden die enthaltenen Viren aufkonzentriert und isoliert. Über molekularbiologische Verfahren lässt sich dann auch das SARS-CoV-2 Virus nachweisen.

Ziel ist es, eine gemeinsame Methode einer systematischen Überwachung von SARS-CoV-2 und seinen Varianten im Abwasser zu entwickeln. Frühzeitig kann so über das Abwasser der Anstieg der Viruslast erkannt werden. Sobald eine Person infiziert ist, scheidet sie Bruchstücke des Virus über den Toilettengang aus. Gleichzeitig kann die Überwachung aber auch als Entwarnung dienen, wenn eine Infektionswelle wieder abebbt.

Pressemitteilung (hanseWasser.de)

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Hausmüll, Recyclingstation, Toilette oder Gully – wie entsorge ich richtig?

Wo gehört das Putzwasser/Waschwasser rein?

Putz- und Spülwasser müssen über die Toilette oder einen anderen an die öffentliche Mischwasser- oder Schmutzwasserkanalisation angeschlossenen Abfluss im Haus entsorgt werden. So wird sichergestellt, dass es ordnungsgemäß zu den Bremer Kläranlagen gelangt.

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Was muss ich beachten, wenn ich Terrassenmöbel, Balkone, Fassaden etc. mit dem Hochdruckreiniger reinige?

Möchten Sie Ihren Balkon oder Ihre Terrasse inklusive der Gartenmöbel reinigen, können Sie dies mit einem Hochdruckreiniger tun. Als schonende Reinigungs­mittel bieten sich Hausmittel wie Waschsoda oder Seife an. Sollten Sie dennoch auf Putzmittel zurückgreifen achten Sie darauf, dass dieses belastete Abwasser in den Schmutzwasserkanal/Mischwasserkanal geleitet wird.

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Wie entsorge ich am besten feste Abfälle?

Feste Abfälle, wie Hygieneartikel, Katzenstreu, Zigarettenkippen, Textilien, Feuchtes Toilettenpapier usw. gehören in den Restmüll. Diese Feststoffe können zu Verstopfungen in den Rohleitungen der Hausinstallation und der Kanalisation führen, wenn sie in die Toilette gekippt bzw. in die Kanalisation entsorgt werden. Die entstehenden Verstopfunken können nur mit großem Aufwand beseitigt werden.

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Wie entsorge ich Speisereste/Essensreste richtig?

Essensreste gehören nicht in die Toilette und auch nicht direkt in die Kanalisation, da diese zum einen Ratten anziehen können und zum anderen sich besonders in den Rohrleitungen der Hausinstallationen ablagern und zu Verstopfungen führen können. Rohe und gekochte Essensreste gehören in haushaltsüblichen Mengen in die Biotonne. Rohe Lebensmittel, wie Obst und Gemüsereste, können auch über den Kompost entsorgt werden.

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Wohin mit Fett/Öl aus der Fritteuse?

Fette und Speise-Öle gehören in haushaltsüblichen Mengen in den Restmüll. Diese dürfen nicht in die Toilette und auch nicht direkt in die Kanalisation entsorgt werden, da diese zum einen Ratten anziehen können und zum anderen sich besonders in den Rohrleitungen der Hausinstallationen ablagern und zu Verstopfungen führen können.

Praxistipp: Die Entsorgung des Fritteusenfetts und Speiseöls, werden am besten in einem verschraubten Altglas über die Restmüll-Tonne entsorgt. Für größere Mengen, wie beispielsweise im Gastronomiebereich, gibt es gesonderte Sammelstellen. Darüber hinaus sind für gastronomische Betriebe der Einbau von Fettabscheidern zwingend vorgeschrieben.

Achtung: Für nicht fachgerecht entsorgte Fette oder Öle droht in Bremen ein Bußgeld.

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Wie entsorge ich abgelaufene/alte Medikamente?

Medikamentenreste gehören generell nicht in die Toilette oder Kanalisation! Medikamentenreste gehören in den Restmüll! Der Grund ist ganz einfach: Wirkstoffe aus Medikamenten können in der Kläranlage, trotz modernster Technik, nicht vollständig aus dem Abwasser gefiltert werden und gelangen so erneut in den Wasserkreislauf, wo diese eine Belastung des Wassers hervorrufen und die Pflanzen- und Tierwelt gefährden.

Praxistipp: Medikamente dürfen unter keinen Umständen in Kinderhände gelangen. Wickeln Sie Altarzneimittel daher vor dem Entsorgen vorsichtshalber in Zeitungspapier. So sind bunte Tabletten und Pillen in der Mülltonne nicht sichtbar.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Wie entsorge ich abgelaufende oder nicht mehr benötigte Arzneimittel richtig? – Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (pdf 952 kB, bremen.de)

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Was muss ich bei der Entsorgung von Pflanzenschutzmittel, Herbizide, Fungizide, Biozide beachten?

Pflanzenschutzmittel, aber auch Schädlingsbekämpfungs- und Holzschutzmittel, sind Schadstoffe und damit umwelt- und gesundheitsgefährdend. Diese müssen ebenfalls an einer Recycling-Station entsorgt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Abfallwirtschaft (die-bremer-stadtreinigung.de),
Schadstoffe (die-bremer-stadtreinigung.de)

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Wie entsorge ich Farbreste, Lacke, Beize, Waschbenzin, Terpentin usw.?

Wand- und Dispersionsfarben müssen über den Restmüll entsorgt werden. Schadstoffhaltige Farben, Lacke und Lösungsmittel enthalten umweltgefährliche oder gesundheitsgefährdende Stoffe und müssen getrennt von anderen Stoffen gesammelt- und entsorgt werden. Das können Sie kostenlos an den Recycling-Stationen der Bremer Stadtreinigung machen.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Abfallwirtschaft (die-bremer-stadtreinigung.de),
Schadstoffe (die-bremer-stadtreinigung.de)

Praxistipp: Beim Reinigen von Pinseln, die mit Dispersionsfarbe verunreinigt sind, stets darauf achten, dass das Waschwasser in den Schmutz­wasser­kanal/Misch­wasser­kanal entsorgt wird, also beispielsweise über die Toilette oder das Waschbecken.

Wichtig: Minimale Farbreste im Regenwasserkanal können im nahe gelegenen Oberflächengewässer deutliche Spuren hinterlassen.

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Wohin mit dem Altöl aus dem Auto?

Altöl darf nicht über den Gully entsorgt werden bzw. auf andere Art in die Kanalisation bzw. Umwelt gelangen. Es wird empfohlen den Ölwechsel in einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen. Für Werkstätten, in denen Altöl anfällt, ist die Installation von Leichtflüssigkeitsabscheider verpflichtend. So wird die Einleitung von öl- und mineralölbelastetem Abwasser in die Kanalisation verhindert. Anfallendes Altöl oder Rest-Öl sollte in der Verkaufsverpackung bei Öl-Verkaufsstellen, wie Tankstellen, zurückgegeben werden.

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Wo kann ich eine Campingtoilette leeren?

In Bremen gibt es drei Entsorgungsstationen für die Campingtoilette.

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Was muss ich beim Autowaschen beachten?

Autowaschen auf privaten und öffentlichen Grundstücken ist nicht zulässig, auch wenn es sich um das Waschen mit Zusätzen, die biologisch abbaubar sind, handelt. Neben den Zusätzen aus den Reinigungsmitteln werden auch Öl- und andere Materialrückstände vom PKW (z.B. Reifenabrieb, Bremsstaub) über das Waschwasser in die Gewässer getragen und können dort zu Schäden am Ökosystem des Gewässers führen. Lediglich das Abspülen von Fahrzeug­oberflächen mit klarem Wasser, ein Vorgang der natürlicherweise auch durch Niederschlag entsteht, ist in diesem Zusammenhang erlaubt (keine Motorwäsche und/oder Unterbodenwäsche!).

Praxistipp: So waschen Sie ihr Auto richtig: Fahren Sie ihr Auto in eine gewerbliche Waschanlage. Gewerbliche Waschanlagen verfügen in der Regel über eigene Wasseraufbereitungsanlagen und führen es als Brauchwasser wieder in den Wasserkreislauf der Waschanlage zurück. So wird nur noch ein geringer Anteil des Waschwassers als Abwasser in die Kanalisation eingeleitet.

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Wo kann ich unbehandeltes Poolwasser entsorgen?

Planschbecken sind meist mit Leitungswasser befüllt, welches unbehandelt ist, das heißt es wurde nicht mit chemischen Stoffen (z.B. Chlor, Algenvernichter, Biozide usw.) verändert.

Dieses Abwasser gilt als weitgehend unbelastet und darf in den Schmutz­wasser­kanal/ Misch­wasser­kanal nach Absprache mit hanseWasser bei größeren Wassermengen erfolgen.

Praxistipp: Nutzen Sie dieses Wasser, indem das Wasser im Garten breitflächig verrieselt, zum Gießen von Pflanzen oder zum Rasensprengen genutzt wird, sofern das Grundstück außerhalb eines Wasserschutzgebietes liegt, und Nachbargebäude bzw. Grundstücke nicht beeinträchtigt werden.

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Wo kann ich behandeltes Poolwasser entsorgen?

Das Wasser von größeren Planschbecken, Poolanlagen usw. wird meist mit einer Vielzahl von Chemikalien (z. B. Desinfektionsmittel, wie Chlor, Aktivchlor, Perchlorat sowie Mittel zur Steuerung des pH-Werts, Flockungsmittel, Algenvernichter, Biozide usw.) behandelt und darf nicht in das Grundwasser oder in Oberflächengewässer gelangen!

Solch behandeltes Beckenwasser ist Abwasser, es gilt als belastet und muss über den Schmutz- oder Mischwasserkanal entsorgt werden. Vor der Einleitung in die öffentliche Kanalisation ist hanseWasser Bremen zu kontaktieren, um den weiteren Ablauf zu besprechen. Der Wert für Aktivchlor (freisetzbares Chlor) im Wasser muss unter 0,5 mg/L (rund 0,5 ppm) liegen bevor eine Einleitung erfolgt.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Handlungsempfehlung zum Umgang mit Abwasser aus Schwimm- und Badebecken in Bremen – Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (bremen.de)

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Wo entsorge ich die Reste der ungenutzten Pool-Chemikalien?

Unter die Pool-Chemikalien fällt eine Vielzahl von Chemikalien, wie z. B. Desinfektionsmittel, wie Chlor, Aktivchlor, Perchlorat sowie Mittel zur Steuerung des pH-Werts, Flockungsmittel, Algenvernichter, Biozide usw. Diese Stoffe gelten als Sonderabfall und dürfen unter keinen Umständen in die öffentliche Kanalisation oder auf sonstige Weise in die Umwelt 'entsorgt' werden. Die nicht benötigten Produkte sind bei den Recycling-Stationen in Bremen abzugeben.

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Gibt es eine Möglichkeit, nichthäusliches Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation einzuleiten?

Fällt bei Ihnen nichthäusliches Schmutzwasser an, z.B. Waschwasser, Molkeprodukte, Poolwasser – wie es in z. B. auch in Gewerbe oder Industrie anfällt – muss laut dem Entwässerungsortsgesetz (Entwässerungsortsgesetz (EOG)) eine Erlaubnis für die Einleitung in die öffentliche Kanalisation beantragt werden. Diesen Antrag reichen Sie bitte bei hanseWasser ein.

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Darf ich Grundwasser in die Kanalisation einleiten?

Für das Einleiten von Grundwasser (bei Grundwasserabsenkungen oder Grundwasser- bzw. Bodensanierungen) in die öffentliche Kanalisation benötigen Sie eine schriftliche Erlaubnis.

Den vorgesehenen Antrag und weitere Informationen finden Sie bei Formulare & Downloads unter Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Kanalisation

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Gebühren & Gesetze

Wer erhebt die Entwässerungsgebühren?

Die Entwässerungsgebühren werden von der hanseWasser Bremen GmbH im Auftrag der Stadtgemeinde Bremen erhoben und an diese weitergeleitet. Die Stadtgemeinde Bremen erhebt nach den Bestimmungen des Entwässerungs­gebühren­orts­gesetzes (EGebOG) Entwässerungsgebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen. Die Entwässerungsgebühren werden für die hoheitliche Tätigkeit (Abwasserentsorgung) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erhoben und unterliegen deshalb nicht der Mehrwertsteuer.

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Was ist die Bemessungs­grund­lage für die Schmutz- und Nieder­schlags­wasser­gebühr?

Bemessungs­grund­lage für die Schmutz­wasser­gebühr sowie für die Leerung der Schmutz­wasser­sammel­grube ist, die auf dem Grund­stück verbrauchte oder selbst geförderte Wasser­menge.

Die Nieder­schlags­wasser­gebühr wird anhand sämtlicher versiegelter Flächen jedes Grund­stücks berechnet, von denen das Nieder­schlags­wasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Diese Gebühr wird pro m² befestigter und einleitender Fläche mit dem geltenden Gebühren­satz erhoben.

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Muss ich Eigen­förderung (inkl. Regen­wasser­nutzung) melden?

Die geförderten Wasser­mengen müssen der hanseWasser Bremen GmbH bis zum 15. Februar jeden Jahres für das im letzten Jahr geförderte Brauch­wasser mitgeteilt werden. Dies gilt auch für die genutzte Regen­wasser­menge. Dabei ist gleichzeitig die abzusetzende Wasser­menge anzuzeigen, die ordnungs­gemäß nicht in die öffentlichen Abwasser­ablagen eingeleitet wurde, ansonsten bedeutet das den Verlust von Erstattungs­ansprüchen. Danach werden die Entwässerungs­gebühren für das vergangene Kalenderjahr berechnet. Im laufenden Jahr können Abschlags­zahlungen erhoben werden.

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Wer muss zahlen?

Die Entwässerungsgebühren sind vom Wasserbezieher und/oder dem Eigentümer des Grundstücks zu zahlen.

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Muss ich Flächenänderungen melden?

Wird die Größe der versiegelten einleitenden Fläche verändert, ist dies innerhalb eines Monats nach Abschluss der Flächenveränderung auf Antrag anzuzeigen. Den vorgesehenen Antrag finden Sie bei Formulare & Downloads unter Flächenänderungen zur Niederschlagswassergebühr.

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Kann ich durch ökologischen Umgang mit Regenwasser Gebühren zu reduzieren?

Die getrennte Gebühr fördert den ökologischen Umgang mit Regenwasser. Wasser, das vor Ort versickert, muss nicht vermischt mit Schmutzwasser zur Kläranlage transportiert und dort gereinigt werden. Zusätzlich werden die Grundwasserressourcen dort „aufgefüllt“, wo der Niederschlag anfällt. Die Entkoppelung der Dach- und anderen versiegelten Flächen von der Schmutzwasserleitung aus Ihrem Haus kann sich hier durchaus lohnen. Flächenentsiegelung und Versickerung ist neben der Gebührenreduzierung ein wichtiger Faktor zum Schutz Ihres Hauses gegen Überflutung.

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Wie bekomme ich eine Rückvergütung für nicht eingeleitete Abwassermengen?

Die für Ihr Grundstück insgesamt ermittelte Wassermenge (Frisch­wasser­verbrauch/Brauch­wasser aus Eigenförderung/Brauchwasser aus Regenwasser-Nutzungsanlagen) gilt grundsätzlich als in die öffentliche Kanalisation eingeleitete Abwassermenge. Sie wird Ihnen mit dem aktuellen Gebührensatz in Rechnung gestellt.

Für Wassermengen, die nachweislich ordnungsgemäß nicht in die öffentliche Abwasseranlagen oder Schmutzwassersammelgruben eingeleitet wurden, wird auf Antrag die anteilige Entwässerungsgebühr (EGebOG = Entwässerungs­gebühren­orts­gesetz) erstattet. Den Erstattungsantrag reichen Sie bitte fristgerecht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Rechnung von der swb Vertrieb Bremen GmbH bei der hanseWasser Bremen GmbH ein. Bei Eigenförderung stellen Sie bitte Ihren Antrag bis zum 15. Februar des Folgejahres für das vergangene Kalenderjahr. Diese Fristen sind unbedingt einzuhalten. Ein späterer Antrag ist unzulässig.

Eine Erstattung erfolgt nur dann, wenn die Erstattungsmenge bei privater Nutzung mehr als 10 m³ und bei gewerblicher oder landwirtschaftlicher Nutzung mehr als 20 m³ beträgt.

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Wie leiste ich den Nachweis für Absetzung oder Rückerstattung von Wassermengen?

Der Nachweis über die jeweilige Wassermenge ist durch Wasserzwischenzähler, die den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen müssen, oder durch kalibrierte Abwassermengenzähler zu führen, die durch einen Fachbetrieb auf Kosten des Gebührenpflichtigen einzubauen, zu warten und instand zu halten sind. Die Wassermengen werden geschätzt, wenn der Nachweis nicht oder nicht ausreichend erbracht wird. Wassermengen, die in haushaltsüblichen Vorgängen genutzt werden oder zur Speisung von Warmwasser-, Heizungs- oder Sprinkleranlagen verbraucht wurden, werden nach § 4 Absatz 2 EGebOG nicht erstattet.

Es sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

  • Zapfventil- oder Zapfhahnzähler (auch mit Verplombung), die direkt an den Außenwasserhahn geschraubt oder gesteckt sind, sind für die Reduzierung der Abwassermenge bei Gartenbewässerungen oder für die Poolbefüllung nicht zulässig.

  • Die Messeinrichtung darf nicht selbst oder von Freunden/Bekannten eingebaut werden, sondern muss nach §4 Abs. 1 des Entwässerungs­gebühren­orts­gesetzes der Stadtgemeinde Bremen von einem Fachinstallateur in die Zuleitung zu der Wasserentnahmestelle installiert werden. Die darf keinen Zulauf zu der Kanalisation haben und muss frostsicher sein.

  • Die Messeinrichtung muss nach Ablauf der Eichdauer gemäß Anhang B der Eichordnung alle sechs Jahre geeicht werden.

Weitere Nachweise und Angaben sind vorzulegen:

  • Nachweis über den Einbau des Wasserzählers durch den beauftragten Fachinstallateur (Beispielsweise eine Kopie der Rechnung des Installateurs).

  • Art der Wassernutzung (Gartenbewässerung, etc.) , Grundstücksnutzung (privat/gewerblich), genauer Standort des Zählers (z. B. im Hauswirtschaftsraum, etc.)

  • Zählernummer des eingebauten Wasserzwischenzählers mit Eichdauer

  • Ihre swb-Kundennummer

  • Ihre Bankverbindung für die Gutschrift

Hinweis: Teilen Sie uns in Ihrem Interesse nach jeder Trinkwasserablesung auch dann den Wasserzählerstand Ihres Zwischenzählers mit, wenn die Wassermenge unter 10 m³ liegt und kein erstattungsfähiger Betrag errechnet werden kann. Ansonsten wird dieser im Folgejahr geschätzt.

Zählerablesungen seitens der hanseWasser Bremen GmbH sind nicht vorgesehen, allerdings können Ortsbesichtigungen zur Kontrolle vorgenommen werden.

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