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Service für Bremer Bürger*innen

Service für Bremer Bürger*innen

Von der Stark­regen­vorsorge, Rück­stau­schutz und Schutz vor Ober­flächen­wasser bis zur Unter­stützung in allen Belan­gen zu Ihren Ent­wässer­ungs­anlagen bieten wir Ihnen ein umfang­reiches Beratungs- und Service­angebot rund um das Thema Grund­stücks­entwässerung.

Beratungs- und Serviceangebot

Lassen Sie sich von uns zu allen Themen rund um das Thema Haus- und Grund­stücks­ent­wässerung beraten. Dazu zählen Stark­regen­vorsorge, der Schutz vor Rück­stau und ober­flächlichen Über­flutungen oder auch der Zustand Ihrer Grund­leitungen.

Wir beraten Sie gerne direkt vor Ort bei Ihnen zuhause, bieten Ihnen eine kosten­freie Begut­achtung und Ursachen­findung und helfen dabei, weitere Schritte für den Schutz Ihres Grund­stücks und Gebäudes einzuleiten.

Die Beratung nimmt je nach Bedarf zwischen 30 und 90 Minuten in Anspruch. Anschließend erhalten Sie ein kurzes Protokoll.

Sicherheit für Ihr Haus

Der Schutz gegen Rück­stau und vor Ober­flächen­wasser ist unverzicht­bar und mit einigen gezielten Maß­nahmen durchaus zu bewältigen. Wir zeigen Ihnen wie und beraten Sie auch gern kostenlos vor Ort.

Rückstausicherung

Rückstauschutz – sind Sie auch schon mal über den Begriff gestolpert? Er dient dazu, die Räum­lich­keiten in Ihrem Haus, die unter­halb der Straßen­ober­kante liegen, zu schützen. Kommt es zu einem Stark- oder Extrem­regen­ereignis kann es sein, dass Kanal­wasser aus Ihren Sanitär­anlagen, den Boden­abläufen oder anderen Ent­wässerungs­gegen­ständen in genau diese Räume eintritt. Denn bei solchen Regen­ereignissen kann das Wasser nicht immer schnell genug über das Kanal­netz abgeleitet werden. Die Sicherung vor Rück­stau ist die beste Maß­nahme, um Schäden bei solchen Regen­ereignissen zu vermeiden.

Mögliche Schutzmaßnahmen:

Hebeanlagen

Das Heben des Abwassers über die Rückstauebene bietet den größtmöglichen Schutz für Ihr Haus, zum Beispiel wenn Sie den Keller als Wohnraum nutzen.

Rückstauverschlüsse

Wenn Sie den Keller als Waschküche oder zur Lagerung von Fahrrädern, ausrangierten Gegenständen oder Ähnlichem nutzen und gleichzeitig ein zusätzliches WC installiert haben, müssen Sie sich mit einer elektronisch gesteuerten Absperrvorrichtung schützen.

Rückbau

Manchmal stellt man fest, dass man die Entwässerungseinrichtungen unterhalb der Rückstauebene gar nicht mehr oder nur selten nutzt. Dann lohnt es sich darüber nachzudenken, die alte Kellertoilette oder den Bodenablauf stillzulegen.

Überflutungsschutz

Hohe Versiegelung und eine ungünstige Gefälle­situation können dazu führen, dass Ober­flächen­wasser Schäden auf Ihrem Grund­stück und im Gebäude anrichtet. Das geschieht, wenn das Wasser zum Beispiel bei Stark- oder Extrem­regen­ereignissen nicht schnell genug abfließen oder versickern kann und gegen das Gebäude vorrückt und eindringt.

Damit Sie davor geschützt sind und sich viel Arbeit, Ärger sowie hohe Kosten ersparen, beraten wir Sie gern zu den geeigneten Vorsichts­maßnahmen, die hier ergriffen werden können.

Mögliche Schutzmaßnahmen:

Barrieren

Durch Aufkantungen, Schwellen oder Schottanlagen wird dem Oberflächenwasser eine Barriere entgegengestellt. Auch wasserdichte Türen und Fenster können eine Option sein.

Ablauf / Versickerung

Ein Ablauf hat in diesem Fall ebenso die Funktion einer Barriere wie eine Aufkantung: Bodenabläufe nehmen das Wasser auf, leiten es in die Kanalisation ab, versickern es direkt oder leiten es in eine Rigole zur Versickerung weiter.

Geländegestaltung

Durch eine kluge Gestaltung des Geländes kann zudem die versiegelte Fläche möglichst gering gehalten und Oberflächenwasser durch ein entsprechendes Gefälle generell vom Gebäude weggeführt werden.

Der Film informiert zu Schutz vor Rückstau und Überflutung durch Oberflächenwasser (12:39 Minuten).

Cover der Broschüre mit vielen kleinen Kästchen, in denen Illustrationen zu baulichen Details enthalten sind

Schutz für Grundstück und Gebäude

Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:

  • Besteht bei mir ein Rückstaurisiko?

  • Wie schütze ich mein Haus vor Rückstau?

  • In welchem Zustand ist meine Grundleitung?

  • Wie prüfe ich mögliche Schäden?

  • Welche Methoden zur Sanierung stehen zur Verfügung?

  • Besteht bei mir ein Risiko durch Oberflächenwasser?

  • Welche Maßnahmen kann ich auf meinem Grundstück gegen Überflutung durch Oberflächenwasser ergreifen?

Broschüre „Schutz für Grundstück und Gebäude“ pdf / 5,6 MB

Inspektion der Grundleitungen

Als Betreiber des öffent­lichen Bremer Kanal­netzes stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung gerne als Dienst­leister für alle Fragen rund um die Kanäle und Grund­leitungen auf Ihrem privaten Grund­stück zur Verfügung.

Reinigung & Prüfung

Mithilfe modernster Fahr­zeuge und Technik bieten wir Ihnen unter anderem die Kanal­reinigung bei Ver­stopfung der Grund­leitungen sowie die Kanal­anschluss­prüfung oder Dicht­heits­prüfung an.

TV-Inspektion

Sie möchten mehr zum Zustand Ihrer Grund­leitungen erfahren und somit frühzeitig verhindern, dass schad­hafte Kanäle zum Risiko werden? Mit moderner Kamera­technik untersuchen wir die Grund­leitungen und erstellen eine umfangreiche Inspektions­aufzeichnung sowie Zustands­bewertung. So können etwaige Schäden rechtzeitig bemerkt und ohne größeren Aufwand saniert werden.

Die Kanal TV Inspektion bieten wir Ihnen zum Pauschal­preis an. Wenden Sie sich bei Interesse gern telefonisch oder per Mail an unser Callcenter, wir melden uns zur weiteren Abstimmung bei Ihnen zurück.

Termine & Informationen

Private Bauvorhaben

Entwässerungs­anzeige, Kanal­anschlüsse, Grund­wasser und Regen­wasser­bewirt­schaftung – das sind Begriffe, mit denen Sie sich beim Bau Ihres Ein- oder Mehr­familien­hauses gemäß Ent­wässerungs­orts­gesetz (EOG) beschäftigen müssen. Wir beraten Sie gerne zu diesen Themen und helfen weiter.

Ent­wässerung­s­­anzeige

Planen Sie bei dem Bau von einem Ein- oder Mehr­familienhaus die Installation, Änderung oder Beseitigung der Grund­stücks­ent­wässerungs­anlage mit deren Anschluss an die öffentliche Abwasser­anlage, müssen Sie bis spätestens einen Monat vor Bau­beginn die sogenannte „Ent­wässerungs­anzeige“ bei uns einreichen.

Entwässerungsanzeige

Anschlüsse / Kanal­­tiefen­schein

Sie müssen aufgrund eines Neubaus an das öffentliche Kanal­netz angeschlossen werden oder benötigen Informationen, ob bereits ein Kanal­anschluss vorhanden ist?

Gerne unterstützen wir Sie auch in diesen Fragen. Im ersten Schritt beantragen Sie bitte einen Kanal­tiefen­schein bei uns. Sie können auch Auszüge aus dem Kanal­bestands­werk anfordern. In jedem Fall stehen wir Ihnen bei der Ent­wässerungs- und Anschluss­planung gern beratend zur Seite.

Kanaltiefenschein

Grundwasser

Müssen Sie aufgrund von Grund­wasser­absenkungen oder Boden­sanierungen Grund­wasser in das öffentliche Kanal­netz einleiten, benötigen Sie hierfür von uns eine schriftliche Erlaubnis. Für die Einleitung erheben wir ein mengen­abhängiges Entgelt. Zusätzlich müssen Sie die Senatorin für Klima­schutz, Umwelt, Mobilität, Stadt­entwicklung und Wohnungs­bau über die Grund­wasser­entnahme informieren.

Gerne bearbeiten wir für Sie Ihre Anträge und helfen bei Fragen weiter. Unter anderem zeigen wir Ihnen gern auf, wie Sie durch vorausschauendes Planen Ihrer Bau­maßnahme Kosten sparen können.

Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Kanalisation

Entsorgungsservice

Auch beim Thema Entsorgungs­service bringen wir unsere lang­jährige Erfahrung und modernste Technik aus unserer Arbeit der Stadt­ent­wässerung in Bremen und der Region mit.

Sammelgruben

Wohnen Sie in einem Außen­gebiet von Bremen? Dann kann das Abwasser bei Ihnen vermutlich noch nicht über einen Kanal entsorgt werden, sondern läuft in eine sogenannte Sammel­grube ab. Wir leeren diese auto­matisch nach fest­gelegten Zyklen. Die Gebühr dafür finden Sie in Ihrem Abwasser­bescheid.

Kleinkläranlagen

Einige wenige Grund­stücke Bremens sind mit einer dezentralen Abwasser­behandlungs­anlage ausgestattet, der sogenannten Klein­kläranlage. Dies betrifft Gebiete, in denen kein Kanal­anschluss möglich ist. Die Abfuhr des Fäkal­schlammes in Bremen über­nehmen wir. Dieser Service ist kosten­pflichtig.

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