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Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Kanalisation

Sie möchten Grundwasser aus einer Baumaßnahme oder aus Bereichen mit Bodenkontaminationen in die Kanalisation einleiten? Dann reichen Sie bitte einen entsprechenden Antrag bei uns ein.

Wichtig: Für das Einleiten von Grundwasser in die öffentliche Kanalisation erheben wir mengenabhängige Entgelte. Wir empfehlen Ihnen, durch vorausschauendes Planen Ihrer Baumaßnahme die Dauer und Menge der Grundwasser­einleitung so klein wie möglich zu halten. So können Sie unnötige Kosten sparen. Wählen Sie beispielsweise Verfahren zur Errichtung eines Kellers, die einen zügigen Baufortschritt gewährleisten und vermeiden Sie Grundwasserabsenkungen, indem Sie die Höhe des Grundwasserstandes auf dem Grundstück bereits bei der Planung Ihres Bauvorhabens berücksichtigen.

Denken Sie bitte daran, die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau über die Grundwasserentnahme zu informieren. Bei Fragen beraten wir Sie gern.

Entgelt Grundwassereinleitung

Grundwassereinleitung Regenwasserkanal zzgl. 19 % MwSt. 0,50 € pro m³
Grundwassereinleitung Schmutzwasser-/Mischwasserkanal zzgl. 19 % MwSt. 1,00 € pro m³

Bei Einleitung von verschmutztem Grundwasser berechnen wir die Entwässerungsgebühr.

Grundlage der Berechnung

Das Entgelt wird nach der Grundwassermenge berechnet, die in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.

mehr unter „Anträge & Downloads“
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