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Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Kanalisation

Sie möchten Grundwasser aus einer Baumaßnahme oder aus Bereichen mit Bo­den­kon­ta­mi­na­tio­nen in die Ka­na­li­sa­ti­on einleiten? Dann reichen Sie bitte einen ent­spre­chen­den Antrag bei uns ein.

Wichtig: Für das Einleiten von Grundwasser in die öffentliche Ka­na­li­sa­ti­on erheben wir men­gen­ab­hän­gi­ge Entgelte. Wir empfehlen Ihnen, durch vor­aus­schau­en­des Planen Ihrer Baumaßnahme die Dauer und Menge der Grundwasser­einleitung so klein wie möglich zu halten. So können Sie unnötige Kosten sparen. Wählen Sie bei­spiels­wei­se Verfahren zur Errichtung eines Kellers, die einen zügigen Bau­fort­schritt ge­währ­leis­ten und vermeiden Sie Grund­was­ser­ab­sen­kun­gen, indem Sie die Höhe des Grund­was­ser­stan­des auf dem Grundstück bereits bei der Planung Ihres Bau­vor­ha­bens be­rück­sich­ti­gen.

Denken Sie bitte daran, die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadt­ent­wick­lung und Wohnungsbau über die Grund­was­ser­ent­nah­me zu informieren. Bei Fragen beraten wir Sie gern.

Entgelt Grundwassereinleitung

Grundwassereinleitung Regenwasserkanal zzgl. 19 % MwSt. 0,50 € pro m³
Grundwassereinleitung Schmutzwasser-/Mischwasserkanal zzgl. 19 % MwSt. 1,00 € pro m³

Bei Einleitung von ver­schmutz­tem Grundwasser berechnen wir die Ent­wäs­se­rungs­ge­bühr.

Grundlage der Berechnung

Das Entgelt wird nach der Grund­was­ser­men­ge berechnet, die in die öffentliche Ka­na­li­sa­ti­on eingeleitet wird.

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