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Zählerstandsmessung bei Brunnenwassernutzung, Eigenversorgungsanlagen etc.

Diese Menge muss mit einem privaten Wasserzähler erfasst werden, um genau berechnet zu werden. Die Zähler von Eigenversorgungsanlagen (Brunnen oder anderweitig zugeführtem Wasser) sowie von Regenwassernutzungsanlagen sind Privatwasserzähler und der hanseWasser Bremen GmbH zu melden. Der Einbau des privaten Wasserzählers, der Standort, die Zählernummer sowie der Zählerstand am Tage des Einbaus sind der hanseWasser Bremen GmbH mitzuteilen. Die jährliche Ablesung dieser Zähler ist nicht Aufgabe Ihres Trinkwasserunternehmens der swb Vertrieb Bremen GmbH oder der hanseWasser Bremen GmbH, die Meldung muss durch den Eigentümer oder dessen Beauftragten bis zum 15. Februar im Folgejahr vorgelegt werden. Diese jährliche Menge, die ins Kanalnetz einleitet wurde, melden Sie uns bitte mit diesen Formularen.

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