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Zählerstandsmessung bei Brunnenwassernutzung, Eigenversorgungsanlagen etc.

Diese Menge muss mit einem privaten Was­ser­zäh­ler erfasst werden, um genau berechnet zu werden. Die Zähler von Ei­gen­ver­sor­gungs­an­la­gen (Brunnen oder anderweitig zugeführtem Wasser) sowie von Re­gen­was­ser­nut­zungs­an­la­gen sind Pri­vat­was­ser­zäh­ler und der hanseWasser Bremen GmbH zu melden. Der Einbau des privaten Was­ser­zäh­lers, der Standort, die Zäh­ler­num­mer sowie der Zählerstand am Tage des Einbaus sind der hanseWasser Bremen GmbH mitzuteilen. Die jährliche Ablesung dieser Zähler ist nicht Aufgabe Ihres Trink­was­ser­un­ter­neh­mens der swb Vertrieb Bremen GmbH oder der hanseWasser Bremen GmbH, die Meldung muss durch den Eigentümer oder dessen Be­auf­trag­ten bis zum 15. Februar im Folgejahr vorgelegt werden. Diese jährliche Menge, die ins Kanalnetz einleitet wurde, melden Sie uns bitte mit diesen Formularen.

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