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Rückerstattung für Gartenbewässerung

Für Wassermengen, die nachweislich ordnungsgemäß nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, wird auf Antrag die anteilige Entwässerungsgebühr erstattet. Der Nachweis kann nur durch einen geeichten Wasserzähler erbracht werden. Eine Festinstallation ins Leitungsnetz ist vorzunehmen. Den Erstattungsantrag reichen Sie bitte fristgerecht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Rechnung von der swb Vertrieb Bremen GmbH bei der hanseWasser Bremen GmbH ein. Ein späterer Antrag ist unzulässig. Eine Erstattung erfolgt nur dann, wenn die Erstattungsmenge mehr als 10 m³ beträgt.

https://service.hansewasser.de/
mehr unter „Anträge & Downloads“
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