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Rückerstattung für Gartenbewässerung

Für Was­ser­men­gen, die nach­weis­lich ord­nungs­ge­mäß nicht in die öf­fent­li­chen Ab­was­ser­an­la­gen eingeleitet wurden, wird auf Antrag die anteilige Ent­wäs­se­rungs­ge­bühr erstattet. Der Nachweis kann nur durch einen geeichten Was­ser­zäh­ler erbracht werden. Eine Fest­in­stal­la­ti­on ins Lei­tungs­netz ist vorzunehmen. Den Er­stat­tungs­an­trag reichen Sie bitte frist­ge­recht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Rechnung von der swb Vertrieb Bremen GmbH bei der hanseWasser Bremen GmbH ein. Ein späterer Antrag ist unzulässig. Eine Erstattung erfolgt nur dann, wenn die Er­stat­tungs­men­ge mehr als 10 m³ beträgt.

https://service.hansewasser.de/
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