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Rückerstattung bei Rohrbruch

Wenn im Falle eines Rohrbruchs das Wasser im Erdreich versickert erstatten wir Ihnen auf Antrag ge­ge­ben­falls anteilige Ent­wäs­se­rungs­ge­büh­ren. Dies gilt nicht für defekte Toi­let­ten­spü­lun­gen, die ungewollt Ab­was­ser­men­gen erzeugen, denn diese Mengen werden in den Kanal eingeleitet. Beachten Sie bitte die ge­setz­li­chen An­trags­fris­ten.

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