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Rückerstattung bei Bauwasser

Wenn Sie Ihr Bauwasser nicht ins Kanalnetz einleiten erstatten wir Ihnen auf Antrag ge­ge­be­nen­falls anteilige Ent­wäs­se­rungs­ge­büh­ren. Beachten Sie bitte die ge­setz­li­chen An­trags­fris­ten.

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