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Information der Öffentlichkeit gemäß der 12. BImSchV (§ 8 Abs.1)

Die hanseWasser Bremen GmbH betreibt für die Stadt­ge­mein­de Bremen unter anderem die Kläranlage Bremen-Seehausen. Teile dieser Anlage unterliegen inzwischen der 12. Bundes­immissions­schutz­verordnung (12. BImSchV). Gem. § 8a dieser Verordnung, ist die Öf­fent­lich­keit über den Betrieb zu informieren.

1. Erläuterung der Tätigkeiten im Be­triebs­be­reich der Kläranlage

Auf der Kläranlage Seehausen werden seit 1966 die zugeführten Abwässer in ver­schie­de­nen pro­zess­stu­fen behandelt. Die anfallenden Klär­schläm­me werden durch Faulung behandelt (organische In­halts­stof­fe der Schlämme deutlich reduziert), entwässert und an­schlie­ßend verwertet.

Durch die Faulung wird Klärgas erzeugt (Haupt­be­stand­teil: Methan - wie bei Erdgas), welches nach der Reinigung in Block­heiz­kraft­wer­ken (BHKW’s) in Strom und Wärme umgewandelt wird. Um einen effizienten Betrieb dieser BHKW’s und Schwan­kun­gen in der Klär­gas­qua­li­tät und –quantität ausgleichen zu können, stehen zwei Nie­der­druck­gas­be­häl­ter (ca. 22 mbar) zur Verfügung. Sollte eine Abnahme des Klärgases über die BHKW’s nicht möglich sein, kann ein Teil des Gases über die Heiz­kes­sel­an­la­ge verwertet werden. Darüber hin­aus­ge­hen­de Mengen würden dann mit Hilfe der Fa­ckel­an­la­ge verbrannt.

2. Relevante Stoffe, die einen Störfall verursachen können:

An relevanten Stoffen, die auf dem Standort Seehausen genutzt/erzeugt werden und von denen eine Gefahr ausgehen könnte, gibt es lediglich das Klärgas. Dieser Stoff wird als ent­zünd­ba­res Gas, gem. CLP-Verordnung, eingestuft. Aufgrund der möglichen Lagermenge > 10.000 kg (sofern beide Nie­der­druck­gas­be­häl­ter vollständig gefüllt wären) unterliegt dieser An­la­gen­be­reich den Be­stim­mun­gen der 12. BImSchV.

Bei ent­zünd­ba­ren Gasen besteht ein Risiko von Explosion oder Bränden. Diese Risiken wurden bewertet und do­ku­men­tiert. Um für die Umgebung die Risiken so gering wie möglich zu halten, wurden bereits in der Ver­gan­gen­heit ver­schie­dens­te Maßnahmen umgesetzt. So befinden sich im Umkreis von 250 m der Gasbehälter keine Schutz­ob­jek­te, Wohn­be­bau­un­gen oder Frei­zeit­ge­bie­te. Des Weiteren ist dieser Bereich mit einem Erdwall, inkl. Baum- und Strauchwerk, versehen. Dies würde bei einer Explosion dazu führen, dass die Druckwelle nach oben abgelenkt und so die Wohnhäuser von ihr, nicht direkt erreicht würden.

3. Warnung, Information und Verhalten der Bevölkerung bei Eintritt eines Störfalls

Eine aus­führ­li­che Si­cher­heits­be­trach­tung zur Stör­fall­vor­sor­ge ist im „Konzept zur Vermeidung von Störfällen für die Kläranlage Bremen-Seehausen“ detailliert beschrieben und wurde durch die zuständige Behörde geprüft.

In Zu­sam­men­ar­beit mit der zuständigen Behörde werden die best­mög­li­chen Vor­keh­run­gen getroffen, um Störfälle zu vermeiden bzw. deren Aus­wir­kun­gen weit möglichst ein­zu­gren­zen. Zusätzlich werden durch regelmäßig durch­ge­führ­te Not­fall­übun­gen und Schulungen, das Personal der hanseWasser auf solche Situationen vorbereitet. Die externen Dienst­leis­ter werden regelmäßig hin­sicht­lich der Risiken unterwiesen, und nehmen „un­vor­be­rei­tet“ an den ent­spre­chen­den Übungen teil.

Sollte es trotz aller Vor­sichts­maß­nah­men zu einem Ereignis kommen, vor dem die Bevölkerung gewarnt werden muss, erfolgt dies gezielt durch die staatliche Behörden Polizei und/oder Feuerwehr.

 

4. In­spek­tio­nen und Über­wa­chungs­plä­ne der zuständigen Behörde

Für die Überwachung des Be­triebs­be­rei­ches der Kläranlage Bremen-Seehausen, wurde von der zuständigen Behörde, aufgrund einer sys­te­ma­ti­schen Bewertung der Gefahren von Störfällen, ein Über­wa­chungs­plan, gem. § 17 Abs. 1 der 12. BImSchV erstellt, auf dessen Basis behördliche In­spek­tio­nen nach § 16 der Verordnung regelmäßig durch­ge­führt werden. Die letzte Inspektion fand am 14.07.2022 statt.

5. Anwendung der Stör­fall­ver­ord­nung

Die Kläranlage Bremen-Seehausen unterliegt der Stör­fall­ver­ord­nung lediglich mit den Be­triebs­be­rei­chen  Gasbehälter und Gastechnik.

Grund für die Anwendung der Stör­fall­ver­ord­nung ist der Neubau des Gas­be­häl­ters 1 mit einer Ka­pa­zi­täts­er­wei­te­rung im Vergleich zum alten Gasbehälter. Es ist nun möglich mehr als  
10.000 kg Klärgas zu lagern. Diese Lagermenge wurde gewählt um, bei längeren Strom­aus­fäl­len seitens des En­er­gie­ver­sor­gers (öf­fent­li­ches Netz), die Funk­tio­na­li­tät der Kläranlage und damit die hohen Qua­li­täts­zie­le an die Ab­was­ser­rei­ni­gung auch in solchen Fällen ge­währ­leis­ten zu können.

6. Anschrift des Betreibers

Haupt­ver­wal­tung:
hanseWasser Bremen GmbH
Bir­ken­fels­stra­ße 5
28217 Bremen

Be­triebs­be­reich:
hanseWasser Bremen GmbH
Seehauser Landstraße 99
28197 Bremen

7. Anschrift der zuständigen Über­wa­chungs­be­hör­de

Ge­wer­be­auf­sichts­amt des Landes Bremen
Parkstraße 58-60
28209 Bremen
Tel.: 0421-3616260

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