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Information der Öffentlichkeit gemäß der 12. BImSchV (§ 8 Abs.1)

Die hanseWasser Bremen GmbH betreibt für die Stadtgemeinde Bremen unter anderem die Kläranlage Bremen-Seehausen. Teile dieser Anlage unterliegen inzwischen der 12. Bundes­immissions­schutz­verordnung (12. BImSchV). Gem. § 8a dieser Verordnung, ist die Öffentlichkeit über den Betrieb zu informieren.

1. Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich der Kläranlage

Auf der Kläranlage Seehausen werden seit 1966 die zugeführten Abwässer in verschiedenen prozessstufen behandelt. Die anfallenden Klärschlämme werden durch Faulung behandelt (organische Inhaltsstoffe der Schlämme deutlich reduziert), entwässert und anschließend verwertet.

Durch die Faulung wird Klärgas erzeugt (Hauptbestandteil: Methan - wie bei Erdgas), welches nach der Reinigung in Blockheizkraftwerken (BHKW’s) in Strom und Wärme umgewandelt wird. Um einen effizienten Betrieb dieser BHKW’s und Schwankungen in der Klärgasqualität und –quantität ausgleichen zu können, stehen zwei Niederdruckgasbehälter (ca. 22 mbar) zur Verfügung. Sollte eine Abnahme des Klärgases über die BHKW’s nicht möglich sein, kann ein Teil des Gases über die Heizkesselanlage verwertet werden. Darüber hinausgehende Mengen würden dann mit Hilfe der Fackelanlage verbrannt.

2. Relevante Stoffe, die einen Störfall verursachen können:

An relevanten Stoffen, die auf dem Standort Seehausen genutzt/erzeugt werden und von denen eine Gefahr ausgehen könnte, gibt es lediglich das Klärgas. Dieser Stoff wird als entzündbares Gas, gem. CLP-Verordnung, eingestuft. Aufgrund der möglichen Lagermenge > 10.000 kg (sofern beide Niederdruckgasbehälter vollständig gefüllt wären) unterliegt dieser Anlagenbereich den Bestimmungen der 12. BImSchV.

Bei entzündbaren Gasen besteht ein Risiko von Explosion oder Bränden. Diese Risiken wurden bewertet und dokumentiert. Um für die Umgebung die Risiken so gering wie möglich zu halten, wurden bereits in der Vergangenheit verschiedenste Maßnahmen umgesetzt. So befinden sich im Umkreis von 250 m der Gasbehälter keine Schutzobjekte, Wohnbebauungen oder Freizeitgebiete. Des Weiteren ist dieser Bereich mit einem Erdwall, inkl. Baum- und Strauchwerk, versehen. Dies würde bei einer Explosion dazu führen, dass die Druckwelle nach oben abgelenkt und so die Wohnhäuser von ihr, nicht direkt erreicht würden.

3. Warnung, Information und Verhalten der Bevölkerung bei Eintritt eines Störfalls

Eine ausführliche Sicherheitsbetrachtung zur Störfallvorsorge ist im „Konzept zur Vermeidung von Störfällen für die Kläranlage Bremen-Seehausen“ detailliert beschrieben und wurde durch die zuständige Behörde geprüft.

In Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde werden die bestmöglichen Vorkehrungen getroffen, um Störfälle zu vermeiden bzw. deren Auswirkungen weit möglichst einzugrenzen. Zusätzlich werden durch regelmäßig durchgeführte Notfallübungen und Schulungen, das Personal der hanseWasser auf solche Situationen vorbereitet. Die externen Dienstleister werden regelmäßig hinsichtlich der Risiken unterwiesen, und nehmen „unvorbereitet“ an den entsprechenden Übungen teil.

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Ereignis kommen, vor dem die Bevölkerung gewarnt werden muss, erfolgt dies gezielt durch die staatliche Behörden Polizei und/oder Feuerwehr.

 

4. Inspektionen und Überwachungspläne der zuständigen Behörde

Für die Überwachung des Betriebsbereiches der Kläranlage Bremen-Seehausen, wurde von der zuständigen Behörde, aufgrund einer systematischen Bewertung der Gefahren von Störfällen, ein Überwachungsplan, gem. § 17 Abs. 1 der 12. BImSchV erstellt, auf dessen Basis behördliche Inspektionen nach § 16 der Verordnung regelmäßig durchgeführt werden. Die letzte Inspektion fand am 14.07.2022 statt.

5. Anwendung der Störfallverordnung

Die Kläranlage Bremen-Seehausen unterliegt der Störfallverordnung lediglich mit den Betriebsbereichen  Gasbehälter und Gastechnik.

Grund für die Anwendung der Störfallverordnung ist der Neubau des Gasbehälters 1 mit einer Kapazitätserweiterung im Vergleich zum alten Gasbehälter. Es ist nun möglich mehr als  
10.000 kg Klärgas zu lagern. Diese Lagermenge wurde gewählt um, bei längeren Stromausfällen seitens des Energieversorgers (öffentliches Netz), die Funktionalität der Kläranlage und damit die hohen Qualitätsziele an die Abwasserreinigung auch in solchen Fällen gewährleisten zu können.

6. Anschrift des Betreibers

Hauptverwaltung:
hanseWasser Bremen GmbH
Birkenfelsstraße 5
28217 Bremen

Betriebsbereich:
hanseWasser Bremen GmbH
Seehauser Landstraße 99
28197 Bremen

7. Anschrift der zuständigen Überwachungsbehörde

Gewerbeaufsichtsamt des Landes Bremen
Parkstraße 58-60
28209 Bremen
Tel.: 0421-3616260

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