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Geringe Abwassereinleitungen aus der Fahrzeugreinigung und -instandhaltung

Die Ab­was­ser­ver­ord­nung sieht für mi­ne­ral­öl­hal­ti­ges Abwasser aus der Fahr­zeug­rei­ni­gung und -in­stand­hal­tung u. a. bei Ab­was­ser­ein­lei­tun­gen von weniger als 1 m³ / Tag ver­ein­fach­te An­for­de­run­gen bei der Ab­was­serü­ber­wa­chung vor. Hierfür benötigen wir Ihre jährlich wie­der­keh­ren­de Erklärung.

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