Geringe Abwassereinleitungen aus der Fahrzeugreinigung und -instandhaltung
Die Abwasserverordnung sieht für mineralölhaltiges Abwasser aus der Fahrzeugreinigung und -instandhaltung u. a. bei Abwassereinleitungen von weniger als 1 m³ / Tag vereinfachte Anforderungen bei der Abwasserüberwachung vor. Hierfür benötigen wir Ihre jährlich wiederkehrende Erklärung.